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Bundesausbildungsförderungsgesetz ArtikelDas Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung von SchülerInnen und Studierenden. Es wird üblicherweise mit dem Kürzel BAföG abgekürzt (BundesAusbildungsförderungsGesetz)
Der Name BAföG wird dabei in zwei Bedeutungen benutzt: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung.
Leistungen aus dem BAföG werden zu dem Teil als direkter Zuschuss, zu dem Teil als zinsloses Darlehen gewährt, welches nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG, so handelt es sich hierbei i.a. um ein verzinstes Volldarlehen. BAföG ist eine Sozialleistung in dem Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. Art. II § 1 Nr. 1 SGB I).
| Basisdaten
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| Kurztitel: | Bundesausbildungsförderungsgesetz
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| Voller Titel: | ders.
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| Typ: | Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: | Sozialrecht
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| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland
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| Abkürzung: | BAföG
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| FNA: | 2212-2
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| Verkündungstag: | 26. August 1971 (BGBl. I 1971, S. 1409)
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| Aktuelle Fassung: | 1. September 2003 (BGBl. I 2003, S. 3022)
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Das BAföG wurde am 1. September 1971 als Vollzuschuss (es musste also nichts zurückgezahlt werden) für individuell bedürftige Studierende eingeführt. Der Höchstbetrag entsprach in etwa dem vom deutschen Studentenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6 Prozent der Studierenden durch BAföG gefördert (270 Tausend BAföG-Empfänger/innen bei 606 Tausend eingeschriebenen Studierenden).
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde in dem Laufe der 1970er Jahre deutlicher erweitert. Neben Studierenden wurden auch Auszubildende, Schüler/innen und andere anspruchsberechtigt.
Alle zwei Jahre findet eine Überprüfung der Bedarfssätze statt (Novellierung des Gesetzes).
Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gemäß allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eineAbsichtgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, ist das Gesetz in dem Kern gleich geblieben, ca. die Frei- und Förderbeträge wurden stets wieder angepasst.
Nach inzwischen 18 BAföG-Novellen und vielen Reform-Diskussionen ist das BAföG inzwischen ca. noch für knapp 14 Prozent der Studierenden eine (Teil-)Finanzierungsquelle.
Lt. Statistischem Bundesamt bekamen 2003 ungefähr 777 Tausend Schüler und Studenten BAföG, 7 % mehr als 2002. Ein Student bekam in dem Schnitt 370 Euro in dem Monat, ein Schüler 303 Euro. Nicht alle erhielten das ganze Jahr über Geld, 47 % den Höchstsatz.
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